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„Rauchmelder sind Lebensretter und gehören in jede Wohnung“
Pressemitteilung vom 12.07.2012:
Letzter Rauchmeldertag vor Einführung der Gesetzespflicht
Bauminister Groschek und Innenminister Jäger wollen gesetzliche Rauchmelderpflicht noch in diesem Jahr einführen
Zum bundesweiten Rauchmeldertag am Freitag (13. Juli 2012) haben Bauminister Michael Groschek und Innenminister Ralf Jäger erklärt, die gesetzliche Rauchmelderpflicht noch in diesem Jahr in NRW einzuführen. „Trotz langjähriger Aufklärungskampagnen gibt es einfach zu wenig Rauchwarnmelder in Nordrhein-Westfalen. Nach Schätzungen sind in zwei von drei Haushalten immer noch keine Rauchmelder installiert. Diese Zahl werden wir mit dem neuen Gesetz deutlich erhöhen“, ist sich Groschek sicher.
Innenminister Jäger ergänzt: „Alleine in der ersten Hälfte des Jahres 2012 sind bereits 40 Menschen bei Wohnungsbränden in NRW ums Leben gekommen. Viele Menschen unterschätzen die gefährlichen Rauchgase. Schon nach wenigen Sekunden besteht Lebensgefahr durch eine Rauchvergiftung. Von den Feuerwehren weiß ich zunehmend von Einsätzen, bei denen das Piepen der Rauchwarnmelder von Nachbarn oder Wohnungsbesitzern rechtzeitig wahrgenommen wurde. Dann konnte das Schlimmste verhütet werden und es mussten nur Entstehungsbrände gelöscht werden.“
Über die Gesetzesnovelle herrscht bei den beteiligten Verbänden große Einigkeit. „Die bevorstehende Einführung der Rauchwarnmelderpflicht in NRW erfüllt eine langjährige Forderung der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen. Daher freuen wir uns, dass die Pflicht noch in diesem Jahr eingeführt werden soll“, erklärte der Vorsitzende des Verbandes der Feuerwehren in NRW, Jan Heinisch. „Der Slogan ‚Rauchmelder retten Leben!’ ist viel mehr als ein Werbespruch – er stimmt nämlich. Wir wissen das aus unserer täglichen Einsatzpraxis.“
Auch die Wohnungswirtschaft ist mit der geplanten Änderung der Landesbauordnung zufrieden. Alexander Rychter, Verbandsdirektor des VdW Rheinland Westfalen: „Die Wohnungsunternehmen haben zwar schon freiwillig viel erreicht, die Hälfte unserer Bestände ist bereits mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. Trotzdem ist die vorgesehene gesetzliche Regelung in ihrer jetzigen Form sinnvoll, weil sie sehr ausgewogen ist. Die Pflicht wird dabei helfen, Leben zu retten.“
Mit der Gesetzesänderung werden Rauchwarnmelder in Neubauten noch in diesem Jahr verpflichtend sein, für Wohnungen im Bestand wird es entsprechende Übergangsfristen geben. Mieter und selbstnutzende Eigentümer sollen für die Installation und Wartung verantwortlich sein.
Das Gesetz soll in diesem Herbst in den Landtag eingebracht werden. Bauminister Groschek und Innenminister Jäger raten den Bürgern anlässlich des morgigen Rauchmeldertages nicht länger zu warten: „Jeder kann für wenig Geld zur eigenen Sicherheit und der seiner Familie und Nachbarn beitragen. Installieren Sie deshalb Rauchmelder in Ihren Schlafräumen, Kinderzimmern und im Flur. Je eher, desto besser.“
Maik Grimmeck (maik.grimmeck@mwebwv.nrw.de, 0211 – 3843-1019)
Rauchmelder in Wohnungen sollen in NRW zur Pflicht werden
Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr und das Ministerium für Inneres und Kommunales teilen mit:
Diese Landesregierung will den Einbau von Rauchmeldern in Wohnungen zur Verpflichtung machen. Das teilte Bauminister Harry K. Voigtsberger am Donnerstag mit. Bei der anstehenden Novellierung der Landesbauordnung solle auch eine Verpflichtung zum Einbau von Rauchmeldern eingefügt werden. Dabei sollen Mieter oder selbstnutzende Eigentümer für die Installation und Wartung verantwortlich sein. Geplant ist, die Novelle im Herbst vorzulegen.
„Rauchwarnmelder gehören in jede Wohnung. Trotz zahlreicher Aufklärungskampagnen verfügen aber immer noch viele Wohnungen nicht über diese potenziellen Lebensretter. Das wollen wir mit einer Verpflichtung ändern“, sagte der Minister.
Zehn Bundesländer haben entsprechende Regelungen bereits in ihre Landesbauordnungen aufgenommen. Über das Pro und Contra einer Rauchmelderpflicht und Möglichkeiten ihrer Ausgestaltung haben Bau- und Innenministerium intensive Gespräche mit Sachverständigen geführt.
„Eine gesetzliche Regelung wird niemanden überfordern. Wer sein Haus oder seine Wohnung schon mit funktionsfähigen Rauchmeldern ausgestattet hat, soll diese selbstverständlich weiter nutzen können. Und natürlich wird es Übergangsfristen geben. Wir wollen nicht mehr Bürokratie, sondern mehr Sicherheit“, betonte Voigtsberger.
Innenminister Ralf Jäger ergänzte: „Der aktuelle Fall in Aachen hat gezeigt, dass es bei einem Wohnungsbrand auf jede Sekunde ankommt. Wenn die Bewohner rechtzeitig gewarnt werden, können sie sich und andere retten. Zu der gesetzlichen Regelung muss daher auch die Überzeugung kommen, welchen unschätzbaren Nutzen Rauchmelder bringen. Ich begrüße es, dass der Landesverband der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen dabei seine Unterstützung angeboten hat.“Rauchmelder können Leben retten. Deshalb gehören sie in jede Wohnung, und zwar mindestens in Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure. Mit ihrem durchdringenden Alarm weisen sie frühzeitig auf Brände hin – rechtzeitig genug, damit die Bewohner sich vor den Gefahren der tödlichen Rauchgase in Sicherheit bringen können.
www.nrw.de/landesregierung/rauchmelder-in-wohnungen-sollen-in-nrw-zur-pflicht-werden-12361
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