Freitag der 13. ist Rauchmeldertag

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Feuerwehr warnt vor Gefahr durch Kohlenmonoxid

Presseinformation Nr. 07/2017 vom 31. Januar 2017

DFV-Vizepräsident Hachemer: „Schon im Verdachtsfall Alarm schlagen!“

Berlin – Es ist geruchs- und geschmacklos und schon wenige Atemzüge können zum Tod führen: Kohlenmonoxid entsteht bei einem unvollständigen Verbrennungsvorgang. „Häufig sind mangelnde Belüftung, fehlerhafte Verbrennung in Öfen oder Defekte an Gasthermen die Ursachen“, warnt Frank Hachemer, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), vor dem Hintergrund der tödlichen Kohlenmonoxidvergiftung bei sechs jungen Menschen in Arnstein (Bayern). „Immer wieder kommt es auch zu Einsätzen der Feuerwehr aufgrund ausgasender Kohlereste etwa von Shisha-Pfeifen oder Grills in geschlossenen Räumen“, berichtet der Experte.

Kohlenmonoxid ist für den Menschen nicht zu bemerken. Das Gas mit dem Kürzel CO bindet sich im Blut an die roten Blutkörperchen (Hämoglobin) und verdrängt dabei den Sauerstoff. Nach wenigen Atemzügen kann dies bereits zu schweren Vergiftungserscheinungen und zum Tod führen. In den letzten Jahren sind immer mehr Feuerwehren mit CO-Warngeräten ausgerüstet, die bei Überschreiten einer Warnschwelle Alarm schlagen. „Schon im Verdachtsfall einer Kohlenmonoxidvergiftung sollte man schnell reagieren“, appelliert Hachemer.

Der Deutsche Feuerwehrverband gibt folgende Handlungshinweise:

  • Achten Sie beim Betrieb von Shisha-Pfeifen oder ähnlichen Geräten auf ausreichende Belüftung. Grillen Sie nie in geschlossenen Räumen – dies gilt auch für das Abkühlen der Kohle!
  • Nehmen Sie beim Betrieb von Verbrennungsöfen oder gasbetriebenen Geräten plötzlich auftretende Kopfschmerzen ernst – sie sind ein erstes Anzeichen für eine mögliche Vergiftung. Begleitet werden sie unter Umständen von Bewusstseinseintrübung.
  • Beim Verdacht des Auftretens von Kohlenmonoxid verlassen Sie sofort den betroffenen Raum. Sofern möglich, sollte man die Fenster öffnen, um zu lüften.
  • Wenn es Ihnen ohne Eigengefährdung möglich ist, schalten Sie das möglicherweise verursachende Gerät aus oder entfernen den Auslöser aus der Wohnung.
  • Alarmieren Sie im Verdachtsfall Feuerwehr und Rettungsdienst über die
    europaweit gültige Notrufnummer 112!

Nicht nur umsichtiges Handeln, sondern auch Vorsorge können dazu beitragen, Unfälle zu verhindern:

  • Ein wichtiger Beitrag zur Prävention ist die regelmäßige Wartung der Heizungsanlage zum Beispiel durch den Schornsteinfeger. Diese ist ein Mal pro Jahr Pflicht. So kann beispielsweise festgestellt werden, ob ein Lüftungskanal blockiert wird und die Heizgase oder Abgase daher nicht einwandfrei abziehen. Dies kann auch durch Vogelnester verursacht werden.
  • Verwenden Sie die Anlagen sachgemäß. Bei Etagenheizungen sind die Lüftungsschlitze der jeweiligen Türen der Gasthermen frei zu halten und nicht zu verstellen, sonst erhält die Anlage zu wenig Sauerstoff.
  • Es gibt mittlerweile Rauchmelder, die auch vor der Freisetzung von Kohlenmonoxid warnen. Sinnvoll ist die Installation eines solchen Gerätes in der Nähe der Gastherme. Erhältlich sind diese speziellen CO-Melder im Fachhandel – unter anderem im Versandhaus des Deutschen Feuerwehrverbandes.

Sichere Adventszeit: neun Tipps der Feuerwehren

1119785_48734240Gemütliche Abende mit Plätzchen und Kerzenschein: Die Adventszeit ist für viele Menschen eine Zeit der Besinnlichkeit. Damit diese nicht durch Brände überschattet wird, die durch Unachtsamkeit ausgelöst wurden, mahnt der Deutsche Feuerwehrverband zum sorgsamen Umgang mit Kerzen. Dadurch könnten zahlreiche Feuerwehreinsätze in der dunklen Jahreszeit vermieden werden.

  • Stellen Sie Kerzen nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen (Geschenkpapier, Vorhang) oder an einem Ort mit starker Zugluft auf.
  • Kerzen gehören immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung, an die Kinder nicht gelangen können.
  • Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen – vor allem nicht, wenn Kinder dabei sind. Unachtsamkeit ist die Brandursache Nummer eins!
  • Auch wenn man sie häufiger als sonst verwendet und griffbereit haben möchte: Bewahren Sie Streichhölzer und Feuerzeuge an einem kindersicheren Platz auf.
  • Löschen Sie Kerzen an Adventskränzen und Gestecken rechtzeitig, bevor sie heruntergebrannt sind: Tannengrün trocknet mit der Zeit aus und wird zur Brandgefahr.
  • Achten Sie bei elektrischen Lichterketten darauf, dass Steckdosen nicht überlastet werden. Die elektrischen Kerzen sollten ein Prüfsiegel tragen, das den VDE-Bestimmungen entspricht. Prüfen Sie elektrische Betriebsmittel vor dem Gebrauch auf Defekte.
  • Wenn Sie echte Kerzen entzünden, stellen Sie ein entsprechendes Löschmittel (Wassereimer, Feuerlöscher, Feuerlöschspray) bereit.
  • Wenn es brennt, versuchen Sie nur dann die Flammen zu löschen, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Ansonsten schließen Sie möglichst die Tür zum Brandraum, verlassen (mit Ihrer Familie) die Wohnung und alarmieren die Feuerwehr mit dem Notruf 112.
  • Rauchwarnmelder in der Wohnung verringern das Risiko der unbemerkten Brandausbreitung enorm, indem sie rechtzeitig Alarm geben. Sie sind mittlerweile in allen Bundesländern verpflichtend. Die kleinen Lebensretter gibt es günstig im Fachhandel oder beim Versandhaus des Deutschen Feuerwehrverbandes unter www.feuerwehrversand.de– übrigens passen sie perfekt als Geschenk auf den Gabentisch!

DFV Pressedienst24.11.2016 – Foto: Alfred Borchard

Warn-App NINA warnt vor Gefahren

nina175x175bbErgänzend zu den stationären Hochleistungssirenen zur Warnung der Bevölkerung vor Gefahren, etwa durch Großbrände, Unfälle oder Naturkatastrophen, gibt es eine vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe veröffentlichte App für Android und iOS, die ebenfalls durch die Feuerwehren mit stets aktuellen Warnmeldungen versorgt wird.

Weitere Informationen: www.bbk.bund.de/nina

googleplay       appstore

 

 

Übung Technische Hilfe/Verkehrsunfall am 28.03.2015

IMG_1312Das trockene Wetter am Vormittag nutzen die Kameradinnen und Kameraden der Löscheinheit 6 / Gräfrath am vergangenen Samstag (28.03.2015) zu einer Übung „technische Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen“. Unterstützt wurden sie dabei durch die Gräfrather Jugendfeuerwehr.

Auf dem Brandteich war ein Fahrzeug über die Begrenzung des Parkplatzes hinausgefahren und fronal mit einem Baum kollidiert. Eine Person war verletzt im Fahrzeug eingeschlossen, so die durch die Ausbilder vorgegebene Übungslage.

Mit Löschgruppenfahrzeug LF20 und Rüstwagen RW1 rückte die Gräfrather Wehr an. Nacheinander wurden verschiedene Methoden der Rettung „durchgespielt“ und denen Vor- und Nachteile erörtert.

So konnten auch die noch weniger erfahreneren ehrenamtlichen Retter in Theorie und Praxis geschult werden, während sich die „alten Hasen“ über Neuerungen austauschten.

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In der dargestellten Übungslage entschloss sich der Gruppenführer übrigens letztendlich für eine „schnelle Rettung“ des Fahrers mittels Spineboard (einem speziellen Rettungsbrett) durch die zuvor entfernte Heckscheibe, ohne dass die Türen und das Dach komplett entfernt werden mussten. Ein Ergebnis dieser Übung war, dass eine solche „schnelle Rettung“ nicht als weniger patientengerecht betrachtet werden muss, als die „Maximallösung“.

Mit dieser Übung schloss die Löscheinheit 6 den Ausbildungsschwerpunkt Technische Hilfeleistung ab, der in den vergangenen Wochen und Monaten in zahlreichen praktischen und theoretischen Ausbildungsdiensten thematisiert wurde.

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Feuerwehr appelliert: Kinder vor Böllern schützen

Deutscher Feuerwehrverband warnt vor unsachgemäßem Umgang

Berlin – Verletzungen, Verbrennungen, Knalltrauma: Aufgrund von Neugier und unsachgemäßem Umgang mit Feuerwerk werden jedes Jahr rund um Silvester Kinder und Jugendliche durch Böller verletzt. „So aufregend es sein mag, etwa auf der Straße gefundenes Feuerwerk mitzunehmen und erneut zu zünden, so gefährlich ist es!“, warnt Ralf Ackermann, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes, nach einem aktuellen Fall, bei dem es zu schweren Handverletzungen kam.

„Reden Sie mit Ihren Kindern über die Gefahren, die von Blindgängern oder nicht geprüften Knallkörpern ausgehen!“, appelliert der Experte. Erwachsene, die umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgehen, können als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.

„Beachten Sie vor allem, dass nur extra gekennzeichnetes Kleinstfeuerwerk wie Wunderkerzen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren geeignet und freigegeben ist“, erläutert Ackermann. Beim Gebrauch sind die Hinweise des Herstellers zu befolgen. Vor allem sollten Kinder keine Feuerwerkskörper in Jacken- oder Hosentaschen tragen.

[Quelle: DFV Pressedienst]